Do., 06.07.2023 , 13:49 Uhr

Rheinland-Pfalz: Mehr Unfälle mit E-Scootern - was ist erlaubt, und was verboten?

Sommerzeit ist in den rheinland-pfälzischen Großstädten auch E-Roller-Zeit. Die Zahl der Unfälle mit den meist geliehenen Kleinstfahrzeugen steigt – und es gibt immer wieder Ärger. Die Justizminister sehen Handlungsbedarf.

Von Ira Schaible, dpa

Mitten auf dem Gehweg abgestellt, umgeworfen oder in den Fluss geschmissen – E-Scooter sorgen in den Großstädten immer wieder für Unmut. Auch rund vier Jahre nach der Zulassung der vor allem in Großstädten genutzten Kleinstfahrzeuge für den Straßenverkehr haben sich noch längst nicht alle Verkehrsteilnehmer an sie gewöhnt – auch weil sich die Fahrenden nicht immer an die Regeln halten. Die Zahl der Unfälle steigt. Ein Überblick.

Wie viele Unfälle mit E-Scootern gibt es?

186 wurden laut Innenministerium im ersten Halbjahr 2023 aufgenommen, im gesamten Vorjahr waren es 300. 2021 wurden nur 190 und 2020 sogar nur 100 Unfälle mit den E-Rollern registriert.

Wie viele Menschen wurden dabei verletzt?

Verletzt wurden bei Unfällen mit E-Rollern im ersten Halbjahr dieses Jahres 135 Menschen, davon 124 E-Scooter-Fahrende. 24 von ihnen erlitten schwere Verletzungen. 2020 und 2021 war bei Verkehrsunfällen mit E-Scootern auch jeweils ein Fahrender ums Leben gekommen. 2022 waren 226 Menschen bei Unfällen mit den elektrisch angetriebenen Rollern verletzt worden, 2021 waren es 136 und 2020 nur 58.

Was muss man bei der Nutzung der Kleinstfahrzeuge beachten?

Die Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nicht zu zweit oder mehreren auf den Rollern fahren, wie Benjamin Krenberger vom Amtsgericht Landstuhl erläutert. Die Einschränkung der Elektrokleinstfahrzeuge auf 20 Kilometer pro Stunde lässt die Helmpflicht entfallen. Empfehlenswert sei ein Helm trotzdem, betont der Fachmann für Bußgeldrecht. Einen Führerschein brauchen die Nutzer nicht. Transporte seien auf dem E-Roller erlaubt, die Gegenstände müssten aber sicher befestigt sein.

Wo darf man mit den E-Rollern fahren?

Die zulassungsfreien, zweirädrigen motorbetriebenen Elektrokleinstfahrzeuge ohne Sitz dürfen nur auf Straßen und Radwegen, nicht auf Gehwegen genutzt werden. Abgestellt werden dürfen sie grundsätzlich wie Fahrräder, für die es keine Verbote gibt, sagte Krenberger. Mitten auf der Fahrbahn, oder im absoluten Halteverbot – das sei aber nicht erlaubt.

Was können die Gemeinden tun?

Sondernutzungsflächen ausweisen und Kontingente an Vermieter zuteilen. In Ludwigshafen sollen Verleiher künftig monatlich vier Euro Gebühr pro E-Roller zahlen. Über einen entsprechenden Beschluss im Hauptausschuss stimmt der Stadtrat wohl am 17. Juli ab. Diese Überlegungen gibt es nach Angaben aus Ludwigshafen auch in den anderen Städten mit E-Tretroller-Vermietsystemen.

Was ist noch zu beachten?

Die Handynutzung während der Fahrt kann mit bis zu 100 Euro und eventuell einem Fahrverbot bestraft werden, wie Fachmann Krenberger sagt. Trotz der Handyhalterungen, die manche Geräte haben. Im Rechtsstreit gehe es dann darum, dass der Fahrer nur eine bestimmte Zeit aufs Display schauen darf. Diese hängt von der konkreten Situation ab. Und: Das Hochtunen eines E-Scooters führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Wie viel Alkohol dürfen E-Roller-Fahrende trinken?

Er höre immer wieder, dass Menschen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, glaubten, sie könnten dann E-Roller fahren, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP). Ein Irrtum, wenn gleichzeitig auch ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Bei der Promillegrenze der Fahrenden gelten bei E-Scootern dieselben Regeln wie bei Autos. Ab 1,1 Promille kann die Fahrerlaubnis weg sein, wie Krenberger erläutert. Bei Fahrrädern gilt das erst ab 1,6 Promille.

Welches Problem sehen die Justizminister?

Die 16 Justizminister der Länder sehen nach den Worten von Mertin Nachholbedarf bei Haftungsfragen und haben Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einstimmig aufgefordert, die sogenannte Haftungsprivilegierung zu prüfen. Denn ein bei einem Unfall Geschädigter erwarte, dass der Halter eines E-Scooters ebenso für die Schäden aufkommt wie der eines Autos. Derzeit haftet ein E-Scooter-Fahrender aber nur, wenn der Geschädigte ihm ein Verschulden am Unfall beweisen kann – und das ist oft nur schwer oder gar nicht möglich.

E-Scooter rheinland-pfalz

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