Mainz. Rheinland-Pfalz schwitzt, Rheinland-Pfalz stöhnt. «Diese Hitze!» Menschen klagen über Kreislaufprobleme und Krämpfe, die Landesregierung erarbeitet einen Aktionsplan. Deutsche Amtsärzte regen gar eine Sommer-Siesta an. Dem EU-Klimawandeldienst Copernicus zufolge war der Juli der heißeste bisher gemessene Monat. Doch was trägt man zwischen den Pausen im Büro? Darf man sich bei Temperaturen von mehr als 30 Grad über die Kleiderordnung im Betrieb hinwegsetzen?
«Grundsätzlich sollte die Kleidung zum Anspruch eines Unternehmens passen», meint Modeschöpfer Harald Glööckler. Der langjährige Wahl-Rheinland-Pfälzer appelliert, ein gewisses Niveau nicht zu unterschreiten – bei allem nachvollziehbarem Hang zum Wohlgefühl. «Niemand zwingt einen, in Boxershorts und Hawaiihemd oder im Superminirock herumzulaufen», sagt Glööckler der Deutschen Presse-Agentur. «Ein wenig stilvoll darf es auch im Büro sein.»
Wie ist das zum Beispiel im Zentrum der politischen Macht in Mainz? «In der Staatskanzlei kann an sehr heißen Tagen im regulären Bürobetrieb lockere, luftdurchlässige Kleidung getragen werden», sagt eine Sprecherin. Bei Terminen, Veranstaltungen und Kontakten nach außen gelte jedoch eine anlassbezogene angemessene Kleiderordnung. «Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen sind bei sehr hoher Raumtemperatur großzügige Homeoffice-Regelungen oder nach Absprache Ausnahmen von der Kernzeitregelung möglich», heißt es.
Bei der Justiz verweist man auf die Standortvorteile. «Die Mitarbeiter des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken haben das Glück, in einem Altbau zu arbeiten», erklärt eine Sprecherin. «Die dicken Mauern des Schlosses tragen zu angenehmen Temperaturen im Inneren bei.» Mit den großen Fenstern im größten Profanbau der Pfalz könne auch dauerhaft gelüftet werden. «Unterm Dach ist außerdem eine Klimaanlage installiert, mit der die Büros gekühlt werden können.»
Und was ist mit den schwarzen Gewändern im Gericht, den Roben? «Während der Sitzungen obliegt es dem den Vorsitz führenden Richter, den Robenzwang aufzuheben», betont die Sprecherin. Ohnehin existierten im Pfälzischen Oberlandesgericht keine strengen Vorgaben bei der Kleiderordnung. «Den Mitarbeitern ist es grundsätzlich selbst überlassen, sich amtsangemessen zu kleiden.»
Ähnlich wie die irdische Gerichtsbarkeit sieht es die Kirche. «Uns ist wichtig, dass sich unsere Mitarbeitenden während ihrer Arbeitszeit auch in der sommerlichen Hitze dieser Tage wohlfühlen», erklärt eine Sprecherin des Bistums Trier. Beim Bischöflichen Generalvikariat gebe es keine formale Kleiderordnung. «Daher darf die Wahl der Kleidung freilich den hohen Temperaturen angepasst werden: In den Büros kann durchaus ein sommerliches Outfit getragen werden, im Außenkontakt bieten sich dem Anlass entsprechende Outfits aus leichten, luftdurchlässigen Stoffen an.»
Auch der größte Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz beschäftigt sich mit hohen Temperaturen. Das verdeutlichen in Ludwigshafen bereits die rauchenden Schlote und gelegentlichen Gasfackeln. «Bei BASF gibt es keine einheitliche Kleiderordnung», heißt es beim Chemieriesen. «Die Kleidung wird grundsätzlich durch die Tätigkeit und den Arbeitsplatz bestimmt.» Mitarbeiter in Laboren oder Betrieben müssten zum Beispiel Sicherheitskleidung tragen – unabhängig von den Temperaturen. Dies würden Bestimmungen zur persönlichen Schutzausrüstung vorschreiben.
Um der Hitze zu entgehen, können Mitarbeiter ebenfalls klimatisierte Betriebsgaststätten des Konzerns zum Arbeiten nutzen – auch außerhalb der Mittagspause, heißt es in der zweitgrößten Stadt im Bundesland. In Absprache sei zudem eine flexible Arbeitszeitgestaltung möglich: in den Morgenstunden, ein früherer Feierabend oder ein freier Tag.
In der Verwaltung der Landeshauptstadt Mainz existiert ebenfalls keine grundsätzliche Kleiderordnung. «In extremen Hitzeperioden ist es natürlich erlaubt, die Dienstkleidung der Wetterlage angemessen anzupassen», betont ein Sprecher. Für Uniformträger gebe es ohnehin Sommer- und Winterkleidung. «Im normalen Dienst sind abseits des Publikumsverkehrs auch kurze Hosen und angemessene Casual-Kleidung toleriert. Im Publikumsverkehr sollte jedoch eine der Arbeitsstelle angemessene, nicht zu freizügige Bekleidung gewählt werden.»
Auch für Modeschöpfer Glööckler kommt es bei Sommerkleidung darauf an, ob Publikumsverkehr herrscht im Büro. «Wenn einen keiner sieht, ist es unerheblich, ob die Hose lang ist oder kurz.» Er betont aber: «Es sollte auch bei Hitze etwas repräsentativ sein. In Shorts zu Business-Terminen zu gehen, gilt selten als richtige Entscheidung.» (dpa)