Mi., 14.12.2022 , 10:56 Uhr

Schwegenheim: Unfall aufgrund eingeschränkter Sicht durch Frontscheibe

Eine 19-jährige Autofahrerin verursachte am Dienstag einen Verkehrsunfall, weil sie durch die vereiste Frontscheibe keine ausreichende Sicht hatte. Wie Polizei am Mittwoch mitteilte, kam ihr Wagen von der Fahrbahn ab und kollidierte mit zwei geparkten Fahrzeugen. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 15000 Euro. Verletzt wurde niemand. Wer sein Fahrzeug im Winter im Freien parkt, muss am nächsten Morgen mit vereisten Scheiben rechnen. Und wenn es morgens mal wieder schnell gehen muss, machen sich einige Autofahrer das Enteisen der Scheibe häufig einfach und kratzen lediglich einen kleinen Sichtbereich, ein sogenanntes „Guckloch“, frei. Die Straßenverkehrsordnung schreibt jedoch beim Führen eines Kraftfahrzeuges eine uneingeschränkte Sicht durch sämtliche Scheiben vor. Wer nicht alle Scheiben von Eis befreit, muss mit einem Bußgeld rechnen, da er durch die eingeschränkte Sicht das Unfallrisiko erheblich erhöht.

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