Sinsheim. Bei einer Kontrolle am Samstag hat das Hauptzollamt Karlsruhe – Dienstort Heidelberg – in einem metallverarbeitenden Betrieb im Raum Sinsheim gleich sieben Fälle illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stellte fest, dass die betroffenen ausländischen Arbeitskräfte nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel für eine legale Erwerbstätigkeit in Deutschland verfügten.
Nach Angaben des Zolls waren fünf ukrainische, ein moldauischer und ein weißrussischer Staatsangehöriger über einen polnischen Werkvertragspartner nach Deutschland entsandt worden. Sie verfügten lediglich über kurzfristige polnische Aufenthaltstitel, die nur für touristische Zwecke innerhalb des Schengenraums gelten – nicht jedoch für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland.
„Wer Arbeitskräfte illegal beschäftigt, handelt nicht nur wettbewerbswidrig, sondern auch sozial unverantwortlich“, erklärte Alina Holm, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit diene dem Schutz fairer Arbeitsbedingungen.
Gegen die sieben Männer sowie den in Polen ansässigen Arbeitgeber wurden Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts, illegaler Arbeitsaufnahme und Beihilfe dazu eingeleitet. Zusätzlich leitete der Zoll Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Ausweisdokumente der Arbeiter wurden sichergestellt und an die zuständige Ausländerbehörde beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis übergeben.
Erste Hinweise deuten laut Zoll darauf hin, dass die illegale Beschäftigung bereits über einen längeren Zeitraum andauerte. Die Ermittlungen dauern an.