Do., 21.12.2023 , 13:59 Uhr

Stuttgart: Nach Flucht von zwei Strafgefangenen fordert FDP Ausführungen von Häftlingen nur noch in Baden-Württemberg

Stuttgart/Ludwigshafen/Germersheim. Nach den erfolgreichen Fluchten von Häftlingen aus Bruchsal und Mannheim bei Terminen in Rheinland-Pfalz sollten sogenannte Ausführungen aus Sicht der FDP nur noch in die nähere Umgebung der Gefängnisse genehmigt werden. «Es ist nach den Vorkommnissen sinnvoll, Ausführungen nach Möglichkeit auf baden-württembergisches Gebiet zu beschränken», sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Jung am Donnerstag.

Es gebe im Einzugsgebiet der Justizvollzugsanstalten (JVA) Bruchsal und Mannheim ausgezeichnete Kliniken und Mediziner sowie Ausflugsziele ohne Menschenmassen, die man absichern könne. So könnten unter anderem Kommunikationspannen unterbunden werden.

Dem Bruchsaler Häftling war es am 30. Oktober beim Ausflug an den Baggersee im rheinland-pfälzischen Germersheim gelungen, den beiden begleitenden JVA-Mitarbeitern zu entkommen und seine elektronische Fußfessel zu knacken. Der ebenfalls weiterhin spurlos verschwundene Mannheimer Straftäter war am Donnerstag vergangener Woche nach einem Arzttermin in Ludwigshafen von einem Helfer mit einer Waffe befreit worden.

Am Mittwoch war deutlich geworden, dass die europaweite Fahndung nach dem Bruchsaler Häftling wegen einer längeren Kommunikationskette zwischen den rheinland-pfälzischen und baden-württembergischen Behörden deutlich verzögert ausgeschrieben worden war. Der genaue Ablauf geht auch aus der Antwort des Justizministeriums in Stuttgart auf eine Landtagsanfrage der FDP hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zudem laufen nach Angaben des Justizministeriums Disziplinarverfahren gegen die beiden am Baggersee eingesetzten Bediensteten. (dpa)

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