Das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg steht auf dem Prüfstand. Seit heute befasst sich das Verwaltungsgericht Suttgart mit einer Klage von sechs Privatpersonen. In dem Bundesland müssen beispielsweise Angler am Rhein eine Stunde nach Sonnenuntergang ihre Ruten und Netze einpacken, während am gegenüberliegenden Ufer in Rheinland-Pfalz ohne Einschränkungen geangelt werden darf. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland mit einem solchen Verbot. Aus Sicht der Kläger sei das ungerecht, heisst es. Rund 150 000 Menschen im Südwesten haben einen Fischereischein und sind meist Mitglied in einem der 800 Angelvereine. Mit einem Urteil wird heute noch nicht gerechnet. (mho/dpa)