Ein Eilantrag gegen das für den Kreis Südliche Weinstraße verfügte Verbot sogenannter Montagsspaziergänge blieb vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz ohne Erfolg. Mit seinem Beschluss bestätigte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt. Der Kreis erließ Ende Dezember eine Allgemeinverfügung gegen nicht angemeldete Corona-Proteste und vergleichbare Versammlungen am 3. Januar. Der Kreis argumentierte unter anderem, dass von den Treffen eine nicht geringe Infektionsgefahr ausgehe. Dagegen legte ein Antragsteller Widerspruch ein. (mho/dpa)