Di., 12.10.2021 , 17:01 Uhr

Tübingen/Walldorf: Curevac zieht ersten Covid-Impfstoff aus Zulassungsverfahren

Wenige Monate nach der Veröffentlichung der vergleichsweise schwachen Wirksamkeit seines ersten Covid-Impfstoffs will sich das Tübinger Biotechunternehmen Curevac neu ausrichten. Vorstandschef Franz-Werner Haas kündigte am Dienstag an, den Impfstoff CVnCoV aus dem Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zurückzuziehen.

Das Unternehmen will sich laut Haas mit seinem britischen Partner GlaxoSmithKline (GSK) auf die Entwicklung weiterer, besserer Covid-19-Impfstoffe konzentrieren. Diese sollen unter anderem einen langanhaltenderen Schutz gegen neue Varianten in einer einzigen Impfung bieten. «Wir sehen, dass wir mit CVnCoV nicht mehr Teil der ersten Welle von Pandemie-Impfstoffen sein können. Aber wir haben die feste Absicht, gemeinsam mit unserem Partner eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung eines neuen, verbesserten Impfstoffs der zweiten Generation einzunehmen», erklärte Haas.

Man gehe davon aus, dass eine Zulassung für den ersten Impfstoff bei der EMA frühestens im zweiten Quartal 2022 erfolgt wäre, sagte Haas. Einen förmlichen Zulassungsantrag für den Impfstoff CVnCoV gab es allerdings nicht, CVnCoV befand sich noch im sogenannten rollierenden Verfahren für eine Zulassung. Die EMA teilte am Dienstag mit, dass sie dieses Verfahren der Prüfung fortlaufend eingereichter Daten zu dem Impfstoff nach einer entsprechenden Benachrichtigung von Curevac nun beendet habe.

Ende Juni hatte Curevac bekannt gegeben, dass die Wirksamkeit seines Impfstoffes CVnCoV der ersten Generation niedriger sei als die einiger anderer Impfstoffe. Das Biotechunternehmen war Anfang Juli davon ausgegangen, dass die EMA den Impfstoff trotz geringer Wirksamkeit zulassen werde. Das Curevac-Präparat hatte einer finalen Analyse zufolge eine Wirksamkeit von 48 Prozent gegen eine Covid-19-Erkrankung über alle Altersgruppen hinweg gezeigt. Damit ist es insgesamt deutlich weniger wirksam als einige andere Impfstoffe.

Die vorproduzierten Dosen werden laut Haas vernichtet. Um wie viele es sich handelt, wollte er nicht sagen. Als unmittelbare Folge des Rückzugs ende der Vorvertrag mit der Europäischen Kommission, in dem CVnCoV für den akuten Pandemiebedarf vorgesehen war, sagte Haas. Er gehe nicht davon aus, dass Vorauszahlungen der EU in Höhe von 450 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssen. Damals sei man davon ausgegangen, dass die Entwicklung eines Impfstoffs gewisse Investitionen erfordere. «Es war keine Vorauszahlung auf zu liefernde Dosen.»

Mit der Bundesregierung, die Anteile an Curevac hat, sei man im Gespräch. Der Bund war im vergangenen Jahr über die Aufbaubank KfW mit 300 Millionen Euro bei Curevac eingestiegen und hält laut KfW damit einen Anteil von 16 Prozent. Zu weiteren Verträgen oder möglichen Rückzahlungen konnte Haas keine Stellung nehmen. «Das wäre zu verfrüht». Curevac prüfe, inwieweit die in diesem Zusammenhang eingegangenen Verpflichtungen auch auf die Impfstoffkandidaten der zweiten Generation übertragen werden können.

Curevac und GSK gehen davon aus, dass sie in den nächsten Monaten in die klinische Entwicklung eintreten werden. Ziel ist laut Haas, die behördliche Zulassung für die Marktreife eines verbesserten Covid-19-Impfstoffs im Jahr 2022 zu erreichen. Im Vergleich zum ersten Impfstoff weise CV2CoV in Tiermodellen eine bis zu zehnfach höhere Immunogenität auf.

Curevac Hopp

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