Di., 13.05.2025 , 09:08 Uhr

Karlsruhe: Verbotene «Reichsbürger»-Gruppe – Festnahme eines mutmaßlichen Rädelsführers in Bad Dürkheim

Wenige Tage nach seinem Amtsantritt verbietet Bundesinnenminister Dobrindt die aktuell größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter. Auch die Bundesanwaltschaft ist involviert.

Die Bundesanwaltschaft hat vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen «Reichsbürger»-Gruppe «Königreich Deutschland» festnehmen lassen, darunter Gründer Peter Fitzek. Zwei der Festnahmen erfolgten laut einer Sprecherin im Landkreis Mittelsachsen, je eine weitere in den Landkreisen Oder-Spree in Brandenburg und Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz. Auch hätten Einsatzkräfte Räumlichkeiten durchsucht. Zudem habe es bei einem Verdächtigen im Kanton Solothurn in der Schweiz Durchsuchungen gegeben.

Die vier festgenommenen Deutschen seien 37, 38, 46 und 59 Jahre alt. Sie sollen heute und morgen einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt werden, wie die Sprecherin sagte. Dieser muss dann entscheiden, ob die Verdächtigen in Untersuchungshaft kommen.

Besondere Bedeutung des Falls

Die Ermittlungen laufen den Angaben zufolge wegen einer kriminellen Vereinigung. Per se ist die Bundesanwaltschaft in solchen Fällen nicht automatisch zuständig. Mit Blick auf die mutmaßlichen Rädelsführer habe die oberste Anklagebehörde in Deutschland die Ermittlungen aber wegen der besonderen Bedeutung an sich gezogen, erklärte die Sprecherin.

Fitzek werden demzufolge auch unerlaubte Einlagen- und Versicherungsgeschäfte vorgeworfen. Ein anderer der Beschuldigten soll ihm bei den Einlagengeschäften geholfen haben.

Durchsuchungen in mehreren Bundesländern

Wenige Tage nach seinem Amtsantritt hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die aktuell größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. Der Verein nennt sich «Königreich Deutschland» und soll bundesweit etwa 6.000 Anhänger haben.

Nach Angaben des Innenministeriums durchsuchen Einsatzkräfte der Polizei seit den frühen Morgenstunden von dem Verein genutzte Gebäude sowie Wohnungen führender Mitglieder auch in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

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