Die fristlose Kündigung des ehemaligen SAP-Betriebsratschefs Ralf Zeiger ist rechtmäßig. Das Arbeitsgericht Mannheim wies die Kündigungsschutzklage ab. Der Kläger habe durch sein Verhalten arbeitsvertragliche Pflichten verletzt. Der Softwarekonzern warf Zeiger vor, interne Betriebsratsdokumente gefälscht oder gelöscht zu haben. Man habe ihn um Mithilfe bei der Aufklärung in einem Compliance-Verfahren gegen einen Kollegen aus dem Betriebsratsgremium gebeten – dort stehe der Verdacht von Lohnbetrug im Raum. Zeigers Anwalt räumte bereits bei einem Gütetermin Eingriffe Zeigers in bestimmte Dokumente ein. Diese habe sein Mandant aber rückgängig gemacht und sich mehrfach entschuldigt. (mho/dpa)