Bad Dürkheim: Bundesrepublik erhebt Klage wegen NS-Kunst
Im Streit um 2015 in Bad Dürkheim entdeckte NS-Kunst hat die Bundesrepublik Deutschland Klage gegen einen Unternehmer aus der pfälzischen Stadt erhoben. Damit mache sie ihren Anspruch auf Herausgabe von zwei Bronze-Pferden und vier Bronzeskulpturen des Künstlers Josef Thorak geltend, teilte das Landgericht Frankenthal mit. Die Bundesrepublik berufe sich darauf, dass die Skulpturen bei der Wiedervereinigung durch den Einigungsvertrag Bundeseigentum geworden seien. Es geht um 2015 in einer Lagerhalle in Bad Dürkheim entdeckte NS-Kunst. Sie war seinerzeit bei einer Razzia wegen des Verdachts der Hehlerei an rechtswidrig erlangtem Bundesvermögen gefunden worden. Darunter waren die «Schreitenden Pferde» des Bildhauers Thorak (1889-1952), die überlebensgroßen Bronzepferde standen einst vor der Reichskanzlei Adolf Hitlers in Berlin. Gefunden wurden in Bad Dürkheim auch Werke der NS-Bildhauer Arno Breker und Fritz Klimsch. Der Mann, der die Halle gemietet hatte, erklärte, er habe die Werke rechtmäßig gekauft. (lrs/mj)
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