Bensheim: Urteil im Prozess wegen Zwangs-Tätowierung
In einem Prozess wegen angeblicher Zwangs-Tätowierungen wird vor dem Amtsgericht Bensheim ein Urteil erwartet. Zunächst wird noch mit einer Einlassung des 25 Jahre alten Angeklagten gerechnet, auch die
Plädoyers stehen noch aus. Der Mann hatte zum Auftakt Ende April bestritten, seiner damaligen Lebensgefährtin zwischen Juni 2013 und Februar 2014 gegen ihren Willen Tattoos gestochen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die junge Frau mit Tätowierungen an den Fingern „körperlich misshandelt und gesundheitlich geschädigt“ zu haben. Bei dem Opfer hätten sich Hautstellen „großflächig entzündet“.
Der Mann hatte aber eingeräumt, unter Neonazis im Odenwald eine leitende Funktion gehabt zu haben. Inzwischen habe er sich mit Hilfe des Aussteigerprogramms „Ikarus“ von diesem Gedankengut losgesagt. dpa/feh
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