Frankenthal: Flucht eines Mörders – Staatsanwaltschaft rechtfertigt Vorgehen
Im Fall des geflohenen Mörders aus der Haft in Rheinland-Pfalz hat die zuständige Staatsanwaltschaft Frankenthal den Verzicht auf eine öffentliche Fahndung gerechtfertigt. Nur so sei es möglich gewesen, die Ermittlungen im Umfeld des Mannes möglichst unbemerkt und effektiv durchführen zu können, teilte die Behörde am Dienstag in Frankenthal mit. Zudem habe der Verurteilte keine besonderen Merkmale, anhand derer er leicht zu erkennen sei. Es habe deshalb die Gefahr bestanden, dass unbrauchbare Hinweise aus der Bevölkerung die Fahndung verzögerten.
Der im Jahr 1998 verurteilte Mörder und Vergewaltiger war bereits am vergangenen Dienstag während eines Begleitausgangs entwischt und ist seitdem auf der Flucht. Ans Licht kam das aber erst nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung fast eine Woche später. In Gefängnis in Diez saß der Mann seit Anfang 2000 ein. Die Staatsanwaltschaft will am Nachmittag (15.00 Uhr) bei einer Pressekonferenz in Frankenthal Fragen zu dem Fall beantworten. Wir berichten heute Abend in RNF life.(dpa/mf)
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