Frankenthal: Prozess um Barabarenschatz wird neu aufgerollt
Der Prozess gegen den Entdecker des spätantiken „Barbarenschatzes“ von Rülzheim wird zum dritten Mal neu aufgelegt: Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) habe das Urteil des Landgerichts Frankenthal aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung
an das Gericht zurückverwiesen, sagte der Sprecher des OLG am Mittwoch in Zweibrücken der Deutschen Presse-Agentur. Das Landgericht hatte den Schatzfinder in einem Berufungsverfahren im Januar wegen Unterschlagung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Dagegen hatte der Mann aus Speyer Revision eingelegt.
2015 war der Schatzsucher vor dem Amtsgericht Speyer wegen Unterschlagung zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er
hatte 2013 in der Südpfalz einen als einmalig bezeichneten Schatz ausgegraben, diesen monatelang behalten und erst herausgegeben, nachdem Fotos davon der Polizei in die Hände gefallen waren. In Rheinland-Pfalz gehören Funde, die kulturhistorisch wertvoll sein können, unter bestimmten Umständen automatisch dem Staat. dpa/feh
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