Heidelberg: Mieter müssen Einbau von Funkrauchwarnmeldern dulden
Mieter müssen nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg akzeptieren, wenn der Vermieter in ihren vier
Wänden Funkrauchwarnmelder anbringen will. Das Landgericht Heidelberg gab mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Klägerin recht, die seit 2014 ihre beiden Mieter vergeblich dazu bringen wollte, dem Einbau von batteriebetriebenen, per Funk überprüfbaren Rauchmeldern zuzustimmen. Die Bewohner der Drei-Zimmer-Wohnung in
Heidelberg gaben an, die Rauchmelder verursachten erheblichen Elektrosmog und gefährdeten damit ihre Gesundheit. dpa/feh
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