Heidelberg: Stadt legt vorsorglich Berufung gegen Lärm-Urteil ein
Im Streit um die Lärmbelästigung in der Heidelberger Altstadt will die Stadtverwaltung vorsorglich Berufung gegen das im Juli ergangene Gerichtsurteil einlegen. Darin schreibt das Verwaltungsgericht Karlsruhe strengere Sperrzeitenregelungen als bisher vor, um lärmgeplagten Bürgern eine ausreichende Nachtruhe zu ermöglichen. Wenn der neue Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 17. Oktober das Urteil akzeptiere, werde die Stadt die Berufung zurücknehmen. Wenn nicht, gibt es eine neue Runde in der jahrelangen Auseinandersetzung. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter müssen Gaststätten unter der Woche spätestens um Mitternacht dichtmachen. In den Nächten zu Samstag und Sonntag muss die Sperrzeit spätestens um 2.30 Uhr beginnen. Das Gericht betonte, dass diese Maßgaben für den Gemeinderat bindend seien. (mho/dpa)
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