Koblenz/Neustadt: Sexuelle WhatsApp-Nachrichten verschickt -Lehrer muss Eintrag auf Negativliste dulden
Ein Lehrer aus der Pfalz, der wegen WhatsApp-Nachrichten an Schülerinnen mit sexuellen Inhalten seinen Job verlor, kann sich nicht gegen den Eintrag auf einer Negativliste wehren. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies die Klage gegen den Eintrag in der internen Datenbank der Schulverwaltung ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt. Der Kläger war den Angaben zufolge auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden, das Disziplinarverfahren gegen ihn wurde eingestellt. Sein Name landete jedoch in der behördlichen Datenbank mit dem Tenor, er habe den Schulfrieden gestört und sei für den Schuldienst nicht geeignet. Laut OVG bringe der Listeneintrag dem Mann keine Nachteile, weil er nicht mitgeteilt habe, dass er sich erneut für den Schuldienst bewerben wolle. (mho/dpa)
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