Die Landwirte in Rheinland-Pfalz befürchten wegen des Mindestlohns einen hohen bürokratischen Aufwand. Der Bauern- und Winzerverband fordert Nachbesserungen. Ansonsten könne die Neuregelung zahlreiche Arbeitsplätze kosten, hiess es. Landwirte müssten mit dem neuen Gesetz beispielsweise Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeiten aufzeichnen und den Lohninnerhalb bestimmter Fristen abrechnen, teilte der Verband mit. Das sei aber besonders in den rheinland-pfälzischen Sonderkulturbetrieben mit vielen Saisonarbeitern aus dem Ausland nicht umsetzbar. Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn. In der Landwirtschaft liegt er nach Verbandsangaben bei 7,40 Euro pro Stunde und erhöht sich bis zum November 2017 auf 9,10 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gelte damit ab dem 1. Januar 2018. dpa/feh
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