Ludwigshafen/Köln: Maike Kohl-Richter geht leer aus – Entschädigung nicht vererbbar
Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Köln. Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar. Schließlich
gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im Juni 2017 in Ludwigshafen gestorben, sein Grab befindet sich in Speyer. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig – die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter kann dagegen in Revision gehen. Helmut Kohl hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod
vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ unautorisierte Zitate von ihm
veröffentlicht worden waren. (dpa/sab)
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