Mannheim: Bewährungsstrafe nach Handy-Streit mit tödlichem Ausgang
Der Angeklagte im Prozess um den tödlichen Handy-Streit am Mannheimer Dorint-Hotel muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht verurteilte den 30-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Damit folgten die Richter dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Haft. Der Angeklagte stieß im Juni 2015 mit einem 68-jährigen Mann zusammen. Dabei fiel sein Handy zu Boden. Nach kurzem Streit versetzte der Angeklagte dem Rentner einen heftigen Schlag ins Gesicht. Der stürzte und starb Wochen später an den Folgen der Verletzungen. Der junge Kontrahent flüchtete und stellte sich erst ein Jahr später der Polizei, als er in einer Fernseh-Sendung von den tödlichen Folgen seiner Auseinandersetzung erfuhr. Das wirkte sich nach Angaben des Gerichts positiv auf das Urteil aus. (mho/dpa)
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