Der Mannheimer Bürgerentscheid zur Ausrichtung der Bundesgartenschau im Jahr 2023 ist weiter gültig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies mit dem heute bekanntgegebenem Urteil vom 11. Dezember die Klage zweier Mannheimer Bürger ab. Sie hatten den Bürgerentscheid vom Oktober 2013 angefochten hatten und dessen Wiederholung einklagen wollten. Nach Angaben der Stadt Mannheim war die Klage bereits unzulässig, da die Rechtsordnung die Anfechtung eines Bürgerentscheids nicht vorsieht und die Kläger nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht haben, sondern als Sachwalter fremder Rechte aufgetreten sind. (rnf)
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