Mannheim/Karlsruhe: Keine Veröffentlichung von Bildern bei Foto-Verbot
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsauffassung der Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen bestätigt. Ein Mann hatte ohne Genehmigung selbst gemachte Fotos von Gemälden im Internet bei Wikpedia hochgeladen. Fotografieren ist im Museum ohne Genehmigung jedoch ausdrücklich untersagt. Die Gemälde selbst sind gemeinfrei. Das heißt, sie unterliegen 70 Jahre nach dem Tod der Künstler nicht mehr dem Schutz des Urheberrechts. Zudem ging es bei dem Fall um eingescannte und veröffentlichte Bilder aus einem Katalog. Das Museum hatte den Mann, der Fotos und Scans gemacht hat, auf Unterlassung verklagt und in den Vorinstanzen Recht bekommen. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision des Beklagten zurückgewiesen. (dpa/mj)
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