Mannheim: Kein strafbares Handeln beim Tod zweier Rennpferde
Der Tod zweier Pferde auf der Rennbahn in Mannheim-Seckenheim zieht keine strafrechtlichen Ermittlungen nach sich. Das teilte die Staatsanwaltschaft Mannheim mit. Ihren Angaben zufolge gebe es in beiden Fällen keine Anhaltspunkte dafür, dass den Tieren vorsätzlich Schmerzen zugefügt wurden. Bei dem Rennen am 31. März sei der Schulterbruch des Rennpferds nicht vorsätzlich herbeigeführt worden. Anhaltspunkte für eine Überforderung des fünf Jahre alten Rennpferdes lägen ebenfalls nicht vor. Die Staatsanwaltschaft kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass es sich beim Tod des zweiten Pferdes am 28. April um einen Unglücksfall handelt. Das dreijährige Tier habe wegen der Verletzung infolge des Zusammenpralls mit der Abgrenzung der Rennbahn eingeschläfert werden müssen. (mho)
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