Mannheim: Heiratsschwindler muss drei Jahre in Haft
Ein 60-jähriger Heiratsschwindler ist vor dem Mannheimer Landgericht wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Aus Sicht der Kammer hatte der geständige Mann zwischen 2010 und 2013 zwei Frauen aus der Bodenseeregion und dem Rhein-Neckar-Kreis um rund 150 000 Euro betrogen. Er habe die Frauen klar über seine finanziellen Verhältnisse getäuscht, sagte der
Vorsitzende Richter am Dienstag.
Der Angeklagte hatte vorgegeben, mehrere Firmen zu besitzen und viel Geld auf der Vatikanbank liegen zu haben. Wegen angeblicher kurzfristiger finanzieller Engpässe pumpte er die Frauen immer wieder
an. Er umgarnte sie und erschlich sich mit Charme und Lügen ihr Vertrauen. Einige Vorwürfe ließ das Gericht zuvor fallen – zunächst war von einem Schaden von knapp 160 000 Euro die Rede gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.(dpa/lsw)
Wir verwenden Cookies , um die Webseiten optimal gestalten zu können und Ihnen ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit zu bieten.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis diese automatisch gelöscht werden oder Sie diese manuell in Ihren Browsereinstellungen löschen. Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Zudem werden die Cookies zur anonymen statistischen Auswertung für die Dauer einer Sitzung verwendet. Der Cookie enthält keine personenbezogenen Daten und ist nicht geeignet, Sie auf den Websites Dritter zu identifizieren.
Wir weisen Sie darauf hin, dass bezogen auf einzelne Cookies und Dienstleister eine Verarbeitung Ihrer Daten in den USA erfolgt. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können.
Sie können selbst entscheiden, welche Cookies Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund Ihrer individuellen Einstellungen ggf. nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite verfügbar sind. Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies, der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend notwendig und ermöglichen neben Grundfunktionen wie Seitennavigation sicherheitsrelevante Funktionalitäten.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite stetig zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen, Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Webauftritts ermitteln und die Inhalte optimieren.
Marketing
Um die Inhalte des Internetauftritts optimal auf Ihre Bedürfnisse auszurichten, können wir Informationen über Sie speichern, die sich aus Ihrer Nutzung ergeben.