Mannheim: OVG entscheidet – Bordelle dürfen wieder öffnen
Was in Rheinland-Pfalz seit ein paar Tagen erlaubt ist, soll ab 12. Oktober auch in Baden-Württemberg wieder möglich sein. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kippte das generelle Verbot von Prostitution während der Corona-Pandemie. Die Richter gaben damit dem Eilantrag einer Bordellbetreiberin aus Karlsruhe statt. Zur Begründung heisst es unter anderem, weil das Betriebsverbot für Prostitutionsstätten seit sieben Monaten ohne Ausnahmen gelte, sei es inzwischen unverhältnismäßig. Erfahrungen aus anderen Bundesländern hätten zudem gezeigt, dass es in Bordellen bislang nicht zu einer Häufung von Corona-Fällen komme. (mho/dpa)
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