Die Stadt Mannheim hat auf Basis der Vorgaben des Baden-württembergischen Sozialministeriums die Corona-Allgemeinverfügung um weitere Vorgaben ergänzt, die ab Dienstag, 08.12. bzw. Mittwoch, 09.12. in Kraft treten:
- Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen – ohne dass für in gerader Linie Verwandte oder Partner aus anderen Haushalten eine Ausnahme besteht (ab 08.12.)
- die Schließung von Friseurbetrieben, Barbershops und Sonnenstudios (ab 09.12.)
- ein Verbot von Verkaufsaktionen und Rabattaktionen im Einzelhandel (ab 09.12.)
- ein Verbot zur Durchführung von Floh- oder Jahrmärkten (ab 08.12.)
- die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Baustellen, auch im Freien (ab 08.12.)
Unverändert bestehen bleiben folgende Maßnahmen:
- eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetages bis zum 14.12.2020
- Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen
- die Schließung von öffentlichen und privaten Sportstätten auch für den Schulsport sowie
- ein Veranstaltungsverbot
Die Stadt passt ihre Allgemeinverfügung damit an den neuen Erlass des Sozialministeriums an, der Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz über 200 dazu verpflichtet, weiterreichende Maßnahmen anzuordnen. In Mannheim liegt der Inzidenzwert seit dem 15.11.2020 ununterbrochen über 200. Die neue Allgemeinverfügung ist einsehbar unter https://www.mannheim.de/de/