Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim prüft die Asylanträge von zwei Männern aus Afghanistan. In dem Berufungsverfahren sollen auch die humanitäre und die Sicherheitslage in dem Konfliktgebiet zur Sprache kommen. Die Männer waren Ende 2015 ohne Familie nach Deutschland eingereist. Der eine sagte dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, er sei Soldat der afghanischen Armee gewesen und während eines Heimaturlaubs zu Hause angegriffen worden. Der andere gab an, er gehöre zur schiitischen Minderheit der Hasara und sei von Nomaden beraubt und verletzt worden. Das Bundesamt hatte die Asylanträge abgelehnt, bisherige Klagen blieben erfolglos. Ein schnelles Urteil wird einem Justizsprecher zufolge nicht erwartet. (asc)
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