Mannheim: VGH: Indymedia-Beschwerde gegen Beschlagnahme erfolgreich
Die Beschlagnahme von Gegenständen bei Vereinsmitgliedern der seit 2017 verbotenen linksextremen Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) nicht rechtens gewesen. Die vom Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochene Anordnung sei aufgehoben worden, teilt der VGH in Mannheim mit. Eine Anordnung zur Durchsuchung der fünf Männer und Frauen, ihrer Fahrzeuge und Wohnungen sei aber zulässig gewesen. Das Bundesinnenministerium hatte die Internetplattform nach den Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg verboten. Die Seite sei die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland gewesen, hieß es seinerzeit zur Begründung. Das Verbotsverfahren ist Hintergrund des bereits im Juni gefassten VGH-Beschlusses. (lsw/mj)
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