Mannheim/Bruchsal: Nächtliches Alkohol-Verkaufsverbot auf Prüfstand
Mit dem nächtlichen Alkohol-Verkaufsverbot an Tankstellen befasst sich der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Ende März. Von dem Urteil sind viele der rund 1850 Tankstellen in Baden-Württemberg betroffen. Hintergrund ist die Klage eines Tankstellenbetreibers aus Bruchsal. Er wehrte sich gegen das von der Stadt verhängte Verkaufsverbot, weil mit seiner Tankstelle auch eine Gaststätte verbunden sei. Der Kläger beruft sich auf die sogenannte „Gassenschank“-Verordnung. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab ihm Recht. Dagegen geht die Stadt Bruchsal nun in Berufung. (mho/kim)
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