Mannheim/Mosbach: Land erfolgreich im Streit um Reisekosten
In einem Streit um die Kostenerstattung von Klassenfahrten für Lehrer hat das Land Baden-Württemberg einen Erfolg erzielt. Ein Lehrer aus Mosbach hatte nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim versucht, die Handhabung der Reisekostenerstattung anzufechten. Lehrer müssen sich per Formular entscheiden, ob sie die Kosten für eine Klassenfahrt ganz oder teilweise selbst tragen wollen. Entscheiden sie sich hingegen, die vollen Reisekosten zu beantragen, besteht das Risiko, dass die Fahrt nicht genehmigt wird – die Schulen haben dafür nur einen begrenzten Etat zur Verfügung. Der VGH erklärte das Prozedere in seinem Urteil vom 20. Juli für rechtens (Az.: 4 S 830/15). Im konkreten Fall wollte der Kläger für eine Klassenfahrt nach Berlin mehr Geld zurückerstattet bekommen. Er hatte zuvor angegeben, einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen. Am Ende sollte er 88 Euro von 220 Euro bekommen. (dpa)
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