Ein Justiz-Beamter aus der Pfalz muss seinen Dienst quittieren. Das Verwaltungsgericht Trier bestätigte die Entlassung des Mannes, weil er zwischen 2009 und 2014 ohne Genehmigung nebenbei als Hausverwalter und Hausmeister arbeitete. Damit habe der 46ährige ein schweres Dienstvergehen begangen. Besonders gravierend sei, dass der Mann während der Dienstzeit im Nebenjob tätig gewesen sei und diesen auch ausübte, wenn er krankgemeldet war. Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Berufung am Oberverwaltungsgericht in Koblenz beantragen. (mho)
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