RLP: Anspruch auf Schadenersatz nach Frostschäden im April
Obstbaubetriebe, die durch den Spätfrost im April Schäden erlitten haben, können ab sofort Anspruch auf Schadenersatz bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erheben. Das teilt das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium mit. Die Schadensmeldung muss demnach bis spätestens zum 28. Juli erfolgen. Die erlittenen Schäden müssen mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung erreichen und midestens 3.000 Euro betragen. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf ein Drittel der festgestellten Schadenssumme, höchstens aber auf 10.000 Euro. Minustemperaturen hatten Mitte April Obst-, Gemüse- und Weinbauern vor allem in der Vorderpfalz hart getroffen. Teilweise wurden bis zu 50 Prozent der Anbaufläche von Bauern durch die Kälte zerstört. (mj)
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