Speyer: OVG-Urteil: Kritik der Speyerer Bürgermeisterin Kabs an AfD-Provokation rechtens
Ein Poetry Slam des Speyerer Jugendstadtrates hat nun auch das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht beschäftigt. Bei der Veranstaltung unter dem Motto „Speyer ohne Rassismus – Speyer mit Courage“ trugen Jugendliche selbst verfasste Texte vor. Die 14-jährige Tochter einer AfD-Bundestagsabgeordneten verkehrte das Thema des Abends mit ihrem Beitrag allerdings ins Gegenteil. Dies wertete die Speyerer Bürgermeisterin Monika Kabs mit den Worten „öffentliche Provokation durch die AfD“ und „Geistige Brandstifter schüren Ängste“. Die 14-Jährige forderte daraufhin eine Unterlassungserklärung. Die stehe ihr nicht zu, urteilten die Koblenzer Richter. Die Äußerungen von Kabs seien nicht zu beanstanden. Das OVG bezeichnete den kritisierten Text selbst als „fremdenfeindliches Gedicht“. (mho/dpa)
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