Der Fall Henri ist entschieden: Der Junge mit Down-Syndrom darf nicht auf das Gymnasium in Walldorf wechseln. Das entschied der baden-württembergische Kultusminister Andreas Stoch. Gleiches gilt für die Realschule in dem Schulzentrum. Ausschlaggebend müsse sein, wie das Kind am besten gefördert werden könne und ob die Rahmenbedingungen an einer Schule dem Wohl des Kindes tatsächlich entsprechen, teilte der Minister mit. Er befürwortet deshalb die Aufnahme des Elfjährigen an einer Werkreal- oder Gemeinschaftsschule. Das hatten die Eltern bisher abgelehnt. Sie fühlen sich wegen der Ablehnung diskriminiert. (rnf)
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