Worms/Koblenz: OLG kassiert Urteil des Amtsgerichts – Zufallstreff keine verbotene Ansammlung
Ein kurzes Zusammentreffen mehrerer Personen ist keine verbotene Ansammlung im Sinne der Corona-Bekämpfungsverordnung. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz und kassierte damit ein Urteil des Amtsgerichtes in Worms. Hier traf ein Mann in Begleitung eines Freundes zufällig auf einen Bekannten, der ebenfalls von einem Freund begleitet wurde. Die vier Personen standen zusammen und unterhielten sich, wobei sie laut OLG einen Abstand von bis zu zwei Metern einhielten. Polizisten stellten bei der Kontrolle der Gruppe fest, dass die Vier zu unterschiedlichen Haushalten gehörten. Das Amtsgericht sah darin eine verbotene Ansammlung und verurteilte den Betroffenen zu einem Bußgeld von 100 Euro. Diese Einschätzung teilten die Koblenzer Richter nicht und hoben das Urteil auf. (mho/dpa)
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